Unser Beitragssystem

Das Beitragssystem für Vertragshändler, die Mitglieder im VDOH sind, gestaltet sich seit Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 16. März 2000 wie folgt:

  1. Grundbeitrag
    Grundbeitrag je VH-Nummer: € 190,00 je Quartal
     
  2. Fahrzeugbezogener Beitrag
    Hinzu kommt ein fahrzeugbezogener Beitrag je Neuwageneinheit: € 0,75
     
  3. Höchstbetragskappung
    Der maximale Jahresbeitrag eines Einzelbetriebes (VH-Nummer) oder einer Gruppe (Mehrfach-Investoren mit Beteiligung von 50 % und größer) liegt bei € 3.195,00 je Quartal.
     
  4. Quartalsweise Erhebung
    Die Mitgliedsbeiträge werden vierteljährlich nach Meldung der Zulassungszahlen durch die Mitglieder erhoben.

    Das Beitragssystem mit seinem Grundbeitrag, seinem fahrzeugbezogenen Beitrag und seiner Kappungsgrenze stellt eine ausgewogene Interessenabwägung insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Händler-Größen dar.

    Seit dem 1. Oktober 2003 gibt es die beiden neuen Vertragsformen
     
    • Service-Partner-Vertrag ist mit dem Hersteller geschlossen
    • Autorisierter Vermittler-Vertrag ist mit einem Vertragshändler geschlossen

    Gemäß Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung vom 12. Mai 2004 gilt für autorisierte Service- und Vermittler-Betriebe ab dem III. Quartal 2004 (mit Wirkung ab 1. Juli 2004) folgende Beitragsregelung:
     
  5. Der Beitrag eines autorisierten Vermittlers wird pauschal mit € 200,00 p.a. (€ 50,00 je Quartal) festgelegt.
     
  6. Der Beitrag eines (reinen) autorisierten Servicepartners wird je Betrieb pauschal mit € 200,00 p.a. (€ 50,00 je Quartal) festgelegt.
     
  7. Der Beitrag eines Mitgliedsunternehmens, das beide Funktionen (autorisierter Vermittler/autorisierter Service) wahrnimmt, wird pauschal mit € 400,00 p.a. (€ 100,00 je Quartal) festgelegt.


    Die quartalsweise Erhebung des Mitgliedsbeitrages bleibt beibehalten.